Zum Hauptinhalt springen Zur Suche springen Zur Hauptnavigation springen
WILLKOMMEN IN UNSEREM ONLINE-SHOP

Allgemeine Geschäfts- und Zahlungsbedingungen für den ONLINE-SHOP


§ 1 Geltungsbereich

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäfts- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Verträge, welche die HSB Normalien GmbH (nachfolgend HSB) im Rahmen des Online-Shops für HSB abschließt.

Allgemeinen Geschäfts- und Zahlungsbedingungen des Bestellers, die mit diesen Bedingungen in Widerspruch stehen, sind für HSB unverbindlich, auch wenn sie mit dem Anspruch auf ausschließliche Geltung der Bestellung zugrunde gelegt werden. Solchen Liefer- und Zahlungsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen.


§ 2 Vertragsschluss

Das im Online-Shop für HSB präsentierte Warensortiment ist freibleibend und stellt lediglich eine unverbindliche Aufforderung an den Besteller dar, Waren zu bestellen. Technische sowie sonstige Änderungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

Aus diesem Warensortiment können Artikel ausgewählt, in einem Warenkorb vorgemerkt und als Bestellung an HSB geschickt werden. Vor dem Absenden der Bestellung erhält der Besteller die Möglichkeit, sämtliche Angaben (z. B. Artikelbezeichnung, Artikelmenge, Name, Anschrift, Zahlungsart und Höhe der Versandkosten) nochmals zu prüfen und gegebenenfalls zu ändern. Erst mit Anklicken des Feldes „Bestellung senden“ gibt der Besteller gegenüber HSB ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages ab. Der Eingang der Bestellung des Bestellers wird per E-Mail unverzüglich bestätigt (Bestellbestätigung). Diese Bestellbestätigung stellt keine Annahme des Angebotes dar.

Ein Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn an den Besteller eine Auftragsbestätigung per E-Mail versendet wird. Dieser Auftragsbestätigung wird eine Rechnung beigefügt.


§ 3 Preise, Versandkosten, Lieferung

Alle Preisangaben im Online-Shop sind Nettopreise ohne Skonto, Umsatzsteuer, Verpackung, Versicherung, Zoll und sonstiger Spesen. Für die Berechnung der Preise sind jeweils die am Tag der Auftragsbestätigung gültigen Preise maßgebend.

Ab 01.12.2022 gilt für alle Bestellungen ein Mindestbestellwert von € 50.

Dies gilt auch für Flachstahl-Bestellungen. Für Flachstahl-Bestellungen ab einem Bestellwert von 280,00 € erfolgt der Versand versandkostenfrei. HSB steht es frei, nach eigenem Ermessen den schnellsten und preiswertesten Transportweg zu wählen.


§ 4 Lieferung

Alle Waren werden umgehend, sofern ab Lager verfügbar und nur solange der Vorrat reicht, ausgeliefert. Die Angabe von Lieferzeiten ist unverbindlich, es sei denn, es gibt eine anders lautende schriftliche Vereinbarung. Die Lieferzeit beginnt mit dem Versand der Auftragsbestätigung.

Sollte ein Artikel kurzfristig nicht verfügbar sein, wird der Besteller über die zu erwartende Lieferzeit unverzüglich per E-Mail informiert.

Lieferzeiten verlängern sich entsprechend, wenn die Verzögerung durch den Eintritt höherer Gewalt oder sonstiger nicht vorhersehbarer und nicht von HSB verschuldeter Umstände (z.B. Naturkatastrophe, Streik, Energie- oder Rohstoffmangel, Unruhen, Embargo, Reisewarnung des Auswärtigen Amtes oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht wird. Erschweren diese Ereignisse die Lieferung wesentlich oder machen sie die Lieferung unmöglich und ist die Störung nicht nur von vorübergehender Dauer, kann HSB ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Der Besteller ist in diesem Fall von seiner Gegenleistungspflicht befreit. Für Verzögerungen oder Unmöglichkeit aufgrund dieser Ereignisse haftet HSB nicht. HSB unterrichtet den Besteller über den Eintritt solcher Ereignisse.

Etwaige schon erbrachte Zahlungen werden unverzüglich erstattet. Die gesetzlichen Ansprüche des Bestellers bleiben unberührt.

Beruht die Lieferverzögerung auf einem von HSB zu vertretenden Grund haftet HSB für Schäden, welche aufgrund dieser verspäteten Lieferung entstanden sind, nur bis zur Höhe des Warenwertes dieser Lieferung. Die Geltendmachung weitergehender Verzugsschäden ist ausgeschlossen.


§ 5 Zahlung, Verzug

Die Bezahlung der bestellten Ware erfolgt auf Rechnung oder per Nachnahme.

Der Besteller ist verpflichtet, den Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Ware zu begleichen. Dies gilt auch für Teilleistungen.

Im Fall der Überweisung des Kaufpreises innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung kann der Besteller 2 % Skonto vom Rechnungsbetrag in Abzug bringen. Im Fall der Nachnahmebestellung wird kein Skontoabzug gewährt.

Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so ist HSB berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlich vorgeschriebener Höhe, Mahngebühren und sonstige durch verspätete Zahlung entstandene Verzugsschäden in Rechnung zu stellen.

Bei Zahlungsverzug ist HSB berechtigt, Folgebestellungen auf Kosten des Bestellers per Nachnahme zu versenden.


§ 6 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt im Eigentum von HSB, bis alle gegenwärtigen Ansprüche gegen den Besteller - sowie die künftigen, soweit sie mit den gelieferten Gegenständen im Zusammenhang stehen - erfüllt sind.

Der Besteller ist berechtigt, die im Eigentum von HSB stehenden Liefergegenstände (Vorbehaltsware) im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern, nicht aber zu

verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen oder anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen.

Im Fall der Weiterveräußerung tritt der Besteller jedoch bereits jetzt alle Forderungen aus dieser Weiterveräußerung an HSB ab, und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware vor oder nach Verarbeitung weiterveräußert wird oder ob sie mit einem Grundstück oder mit beweglichen Sachen verbunden wird oder nicht. Wird die Vorbehaltsware nach Verarbeitung oder zusammen mit anderen Waren, die nicht HSB gehören, weiterveräußert oder wird sie mit einem Grundstück oder mit beweglichen Sachen verbunden, so gilt die Forderung des Bestellers gegen seine Abnehmer in Höhe des zwischen dem Besteller und HSB vereinbarten Lieferpreises für die Vorbehaltsware als abgetreten.

Zur Einziehung dieser Forderung ist der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von HSB, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt, jedoch verpflichtet sich HSB, dies nicht zu tun, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Macht der Besteller von der Einziehungsbefugnis Gebrauch, so steht HSB der eingezogene Erlös in Höhe des zwischen dem Besteller und HSB vereinbarten Lieferpreises für die Vorbehaltsware zu.

Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgen für HSB als Hersteller gemäß § 950 BGB, ohne HSB zu verpflichten.

Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verarbeitet, so erwirbt HSB das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Verkehrswertes der Ware zum Wert der anderen verarbeiteten Gegenstände zur Zeit der Verarbeitung. Der Besteller wird die neue Sache mit der verkehrsüblichen Sorgfalt kostenlos für HSB verwahren.

HSB verpflicht sich, auf Anforderung die HSB zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 25 % übersteigt.


§ 7 Aufrechnung, Zurückbehaltung

Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von HSB nicht bestritten sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.


§ 8 Gewährleistung

Die aus einem Mangel des Liefergegenstandes begründeten Ansprüche des Bestellers gegen HSB richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

Alle im Online-Shop für HSB gemachten Angaben, wie Maß-, Gewichts-, Werkstoffverwendungs- und Materialbehandlungsangaben, Abbildungen und Beschreibungen stehen unter dem Vorbehalt der Änderung aus technischen Gründen und des Irrtums unter Ausschluss jeglicher Entschädigungspflicht. Diese Angaben gelten in keinem Fall als zugesicherte Eigenschaften der Produkte. Bei Sonderanfertigungen behält sich HSB das Recht einer Differenz von +/- 10% der Bestellmenge vor.

Unverzüglich nach der Lieferung hat der Besteller die Ware auf Mängel zu untersuchen. Zeigt sich dabei oder zu einem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so muss der Besteller HSB dies unverzüglich anzeigen. Die Anzeige muss den erkannten Mangel möglichst genau beschreiben. Unterlässt der Besteller die Anzeige, so gilt die Ware bezüglich dieser Mängel als genehmigt (§ 377 HGB), es sei denn, HSB hätte Mängel bewusst verschwiegen. Die Anzeige ist auch notwendig, wenn irrtümlich andere als die vereinbarte Ware oder aber eine Mindermenge von HSB geliefert wird.

Als Mangel an der Ware zählen nicht Schäden, die auf falschen Einbau durch den Besteller oder Dritte, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, ungeeigneten Betriebsmitteln, chemischen, elektrotechnischen oder elektrischen Einflüssen, Witterungs- oder anderen Natureinflüssen oder natürlicher Abnutzung beruhen.


§ 9 Schadensersatz, Haftungsbegrenzung

HSB haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Für leichte Fahrlässigkeit haftet HSB ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt – soweit nicht für Verletzungen an Leib, Leben oder Gesundheit gehaftet wird.

Vorstehende Haftungsausschlüsse und –begrenzungen gelten auch zugunsten von Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und sonstiger Dritter, deren sich HSB zur Vertragserfüllung bedient.


§ 10 Speicherung von Daten, Datenschutz

HSB erhebt und speichert die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten des Bestellers. Bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Bestellers beachtet HSB die gesetzlichen Bestimmungen.

Alle Daten werden streng vertraulich behandelt. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur soweit dies zur Vertragsabwicklung unbedingt erforderlich ist. Einzelheiten ergeben sich aus der HSB Datenschutzerklärung, die hier abgerufen werden kann.


§ 11 Anwendbares Recht, Gerichtstand und Schlussbestimmungen

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis sowie der Geschäftsbeziehung ergebenden Streitigkeiten gilt der Hauptsitz von HSB als vereinbarter Gerichtstand.

Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertag ergebenden Verbindlichkeiten ist der Hauptsitz von HSB.

Der zwischen HSB und dem Besteller geschlossene Vertrag enthält alle zwischen den Parteien über den Vertragsgegenstand getroffenen Vereinbarungen.

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen bedürfen der Schriftform und müssen von einem Bevollmächtigten von HSB unterzeichnet werden.


§ 12 Anbieterkennzeichnung, ladungsfähige Anschrift

Die ladungsfähige Anschrift und die Anschrift von HSB für Beanstandungen und sonstige Willenserklärungen lautet:

HSB-NORMALIEN                GmbH,      Industriestr.       4,       74193 Schwaigern, Tel.(+49)7138/812749-0,                            Fax (+49)7138/812749-90, www.hsb-

normalien.de, info@hsb-normalien.de